Aktuelles 2

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

Zahl der Opfer rechtsextremer Gewalt nimmt zu

Ibrahim Arslan kämpft mit der „Möllner Rede“ gegen Rechts – Kieler Verein Zebra begleitet seit fünf Jahren Betroffene

Die Drohung kam per SMS: „Wenn du am 17.11.2019 die Möllner Rede im Exil hältst, knalle ich dich ab.“ Unterzeichnet mit „SS Obersturmbannführer“. Die Emp-fängerin, die Kabarettistin Idil Baydar, sprach dennoch. Bedrohungen, Sachbeschädigungen, körperliche Angriffe, Brandstiftung aus rassistischen Motiven – was das mit Menschen macht, erfahren die Berater von Zebra, dem Zentrum für Betroffene rechter Angriffe, in ihrer täglichen Arbeit.

Der vollständige Artikel steht in den Kieler Nachrichten vom 20.11.2019: www.kn-online.de

Interview zu rechten „Feindeslisten“

Freies Radio Neumünster

Immer wieder sind in letzter Zeit sogenannte rechtsextreme ‘Feindeslisten’ aufgetaucht. Auf ihnen finden sich Namen und teilweise Kontakt-informationen von Aktivist_innen, Politiker_innen und Journalist_innen, die von den mutmaßlich rechtsextremen Urheber_innen als Gegner betrachtet werden. Das Freies Radio Neumünster hat mit uns über die Gefahr für Betroffene gesprochen.

„Ein Jahr nach dem Urteil im NSU-Prozess kann es keinen Schlussstrich geben.“

Denn weder haben die Hinterbliebenen und Verletzten des NSU-Terrors Antworten auf zentrale Fragen und Forderungen erhalten, noch ist ein Ende der Verharmlosung bewaffneter Neonazi-Netzwerke wie Combat 18 und Nordkreuz durch Ermittlungsbehörden und politisch Verantwortliche in Sicht.“
„Staat und Gesellschaft müssen die Lehren aus der Mord- und Anschlagsserie des NSU endlich ernst nehmen: Rechter, rassistisch und antisemitisch motivierter Terror und Gewalt gegen politische Gegner*innen sind nicht abstrakt, sondern eine reale Gefahr für die körperliche Unversehrtheit und das Leben der Betroffenen.“
„Ein Jahr nach dem Urteil im NSU-Prozess kann es keinen Schlussstrich geben: Denn weder haben die Hinterbliebenen und Verletzten des NSU-Terrors Antworten auf ihre Fragen und Forderungen erhalten, noch ist ein Ende der Verharmlosung bewaffneter Neonazi-Netzwerke wie Combat 18 und Nordkreuz durch Ermittlungsbehörden und politisch Verantwortliche in Sicht“, betont Franz Zobel vom Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG e.V.). Umso wichtiger seien daher die zahlreichen lokalen Kundgebungen und Demonstrationen unter dem Motto „Kein Schlussstrich“ in NSU-Tatortstädten wie Dortmund und andernorts durch Initiativen und Bündnisse vor Ort.
„Staat und Gesellschaft müssen die Lehren aus der Mord- und Anschlagsserie des NSU endlich ernst nehmen: Rechter, rassistisch und antisemitisch motivierter Terror und Gewalt gegen politische Gegner*innen sind nicht abstrakt, sondern eine reale Gefahr für die körperliche Unversehrtheit und das Leben der Betroffenen“, sagt Kai Stoltmann, Berater bei zebra in Schleswig-Holstein und im Vorstand des VBRG e.V.. Stoltmann verweist auf die so genannte „Feindesliste“ des „Nordkreuz“-Netzwerks und die wiederholten Morddrohungen gegen Kommunalpolitiker*innen, Flüchtlingsunterstützer*innen und Antifaschist*innen wie beispielsweise den Sprecher des Braunschweiger Bündnisses gegen Rechts. „Alle, die im Visier rechter Terrornetzwerke und auf ‚Feindlisten’ stehen, müssen vom BKA und den Landeskriminalämtern umfassend informiert werden, um ihre Gefährdung selbst einschätzen und ggf. Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.“ Auch der Name und die Adresse des Anfang Juni ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) war schon Mitte der 2000er Jahre in einer der „Feinddatensammlungen“ des NSU aufgeführt. Der unter dringenden Tatverdacht stehende Neonazi Stephan E. bewegte sich inmitten des mutmaßlichen Unterstützerumfelds für den NSU-Mord an Halit Yozgat im April 2006 in der Kasseler Nordstadt.
Anlässlich des ersten Jahrestags der Urteilsverkündung im NSU-Prozess sowie der Ermordung von Walter Lübcke fordern die Opferberatungsstellen daher erneut konkrete und wirksame Maßnahmen in der Auseinandersetzung mit rechter Gewalt und rassistisch motiviertem Terror. „Dazu gehört dringender denn je ein Ende des Prinzips ‚Quellenschutz vor Strafverfolgung’ für Neonazis, die als V-Leute und Informanten von Geheimdiensten und Polizeien vor Ermittlungen geschützt werden sowie ein Ende der Aufklärungsblockade durch die Verfassungsschutzämter“, sagt Franz Zobel vom VBRG. „Das hessische Innenministerium muss die noch immer für 40 Jahre gesperrten Akten zum NSU Komplex sofort freigeben, um eine weitreichende Aufklärung zu ermöglichen“, betont Olivia Sarma von der hessischen Beratungsstelle response in der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt. Zudem müssten alle bislang unaufgeklärten Verdachtsfälle von rassistischer und rechter Gewalt in Kassel und Nordhessen neu untersucht werden und mit einer Enquete-Kommission im Bundestag eine längst überfällige gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung zu Rassismus begonnen werden.
Die Opferberatungsstellen unterstützen darüber hinaus Überlebende und Verletzte der NSU-Anschläge in Köln in ihrer Auseinandersetzung um ein Mahnmal an einem Ort ihrer Wahl in Sichtweite des Anschlagsorts in der Keupstraße. Der von den Bewohnern der Keupstraße favorisierte Entwurf des Künstlers Ulf Aminde ist derzeit im Kölner Museum Ludwig zu sehen. „Wir als Überlebende des Anschlags auf die Keupstraße werden jeden Tag an dieses schreckliche Ereignis erinnert, aber die meisten anderen Menschen nicht, weil über die verbrecherischen Taten von Neonazis gegen Migrant*innen viel zu wenig berichtet und gesprochen wird,“ sagt Arif S., einer der Überlebenden des NSU-Bombenanschlags in der Keupstraße in Köln. „Dieses Mahnmal wird unsere Geschichte, die Geschichte der Überlebenden des Anschlags, erzählen. Dieses Mahnmal ist wichtig, um die Ereignisse in der Keupstraße und der Propsteigasse in Köln nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Nicht nur für uns, sondern in erster Linie für die hier lebende gesamte Gesellschaft.“

Rechte, rassistische und antisemitische Angriffe in Schleswig-Holstein

zebra – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe präsentiert die Ergebnisse des landesweiten Monitorings für 2018

Seit Beginn des Jahres 2017 wird von zebra – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe ein systematisches und unabhängiges Monitoring durchgeführt. Die daraus resultierende Statistik beinhaltet Körperverletzungen, massive Sachbeschädigungen sowie andere Gewalttaten mit erheblichen Folgen, denen eine politisch rechte, rassistische oder antisemitische Motivation zugrunde liegt.Im Jahr 2018 wurden von zebra 51 rechte, rassistische und antisemitische Gewalttaten registriert, von denen 69 Menschen betroffen waren. Im Vergleich zum Vorjahr scheint die Tendenz in Schleswig-Holstein leicht rückläufig zu sein. Gleichzeitig hat der Anteil rassistischer Gewalttaten zugenommen, die mittlerweile 61% der dokumentierten Vorfälle ausmachen. Unter den Opfern waren auch 20 Kinder und Jugendliche. Damit die zivilgesellschaftlichen Daten mit staatlichen Zahlen vergleichbar sind, orientiert sich das Monitoring an der Erfassungsweise der polizeilichen Kriminalstatistik. Lisa Luckschus, Projektleitung bei zebra – Zentrum für Betroffene rechter Angriffe, sagt dazu: „Angesichts unserer aktuellen Zahlen besteht leider kein Grund zur Entwarnung. Gerade Angriffe wie Bedrohungen oder Sachbeschädigungen, die wir in unserem Monitoring nicht erfassen, waren vermehrt Grund, unser Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.“ Die gesellschaftliche Stimmung bleibe weiterhin angespannt, so dass auch die Zahl der Gewaltdelikte jederzeit wieder eskalieren könne.
Das Monitoring für Schleswig-Holstein basiert auf den Kriterien des VBRG – Verband der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Demnach liegen den Zahlen direkte Kontakte mit den Betroffenen oder aber externe vertrauenswürdige Quellen zugrunde. Trotz dieser Vorgehensweise ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen, die genannten Zahlen stellen somit nur die Spitze des Eisbergs dar. Aus Angaben der Regierung wissen wir von weiteren Vorfällen, etwa aus dem Bereich des Antisemitismus, zu denen jedoch nicht genügend Informationen für eine Aufnahme in die Statistik vorliegen.

Seltener, aber brutaler

Im vergangenen Jahr wurden in Schleswig-Holstein weniger Menschen Opfer rechter oder rassistisch motivierter Gewalt – kein Grund zur Entwarnung.

Erst gab es dumme Sprüche, dann Handgreiflichkeiten: Die AngreiferInnen schubsten ihr Opfer so massiv, dass die Frau sich an der Hand verletzte und ein chronischer Schaden bleiben wird. Die Frau wurde wegen ihrer Hautfarbe und Kleidung beleidigt und angegriffen, sie ist eines der 69 Opfer rechter und rassistischer Gewalt, die die Beratungsstelle Zebra im Jahr 2018 in Schleswig-Holstein gezählt hat.

Die Zahl der Opfer rassistisch motivierter Straftaten nahm im Vergleich zum Vorjahr leicht ab, die Brutalität der Taten aber stieg. Jedes fünfte Opfer war ein Kind oder Jugendlicher. „Entwarnung können wir also nicht geben“, sagt Kai Stoltmann, Berater vom Zentrum für Betroffene rechter Angriffe (Zebra), der in Kiel mit seiner Kollegin Lisa Luckschus die Statistik vorstellte.

Die Zahlen stellen im Westen der Republik eine Besonderheit dar. Zwar gibt es Beratungsstellen für Opfer rechter und rassistischer Gewalt in fast allen Ländern, auch in Hamburg, Niedersachsen und Bremen, aber außer Schleswig-Holstein legt nur Nordrhein-Westfalen ein Gewalt-Monitoring vor.

Aufgenommen werden Vorfälle, die als Straftaten einzustufen sind, damit sie sich mit den Polizeistatistiken vergleichen lassen. So fließen also Bedrohungen und einfache Sachbeschädigungen wie Schmierereien nicht in das Monitoring ein. Die Umstände müssen auf rechte Motive hinweisen, etwa durch rassistische Beleidigungen, die Wahl des Opfers oder den Ort, zum Beispiel im Umfeld einer Demo gegen rechts.

Weniger Brandanschläge auf Geflüchtete

Diese Taten haben zugenommen, sagt Stoltmann. Gesunken ist dagegen die Zahl von Brandstiftungen auf Häuser, in denen Geflüchtete untergekommen waren. Diese Taten bildeten 2016 einen Schwerpunkt. 2018 waren die meisten erfassten Taten Körperverletzungen, gefolgt von Nötigungen und Bedrohungen. Das überwiegende Motiv war Rassismus, zu einem kleineren Teil wurden politische GegnerInnen angegriffen.

Damit glichen die Zahlen aus Schleswig-Holstein denen aus den östlichen Bundesländern (siehe Kasten). Es sei wichtig, dass es ein unabhängiges Monitoring von rechter Gewalt und Hasskriminalität gebe, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Tobias von Pein. „Die Fallzahlen mögen nicht hoch erscheinen, aber jede Tat ist eine zu viel“, sagt er.

Zudem sei von einer deutlich erhöhten Dunkelziffer auszugehen. Von Pein warnt vor einer „Verrohung der Debatte, die dazu führt, dass Gewalt immer häufiger ein legitimes Mittel der Konfliktbearbeitung zu sein scheint“.

Die Beratungsstelle Zebra, die Fördermittel vom Land und dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ erhält, hat ihren Sitz in Kiel. Die MitarbeiterInnen besuchen Gewaltopfer aber meist zu Hause und bieten rechtliche oder psychosoziale Beratung an. Dabei müssen die Beratungskräfte Überzeugungsarbeit leisten: „Viele haben schlechte Erfahrungen mit Behörden gemacht, in ihren Herkunftsländern und teilweise auch hier, sie sind daher misstrauisch“, sagt Luckschus.

Teilweise gehen Zebra-BeraterInnen mit zur Polizei oder sie vermitteln an therapeutische Praxen. Hilfe brauchen oft die Kinder, die vielleicht nicht selbst verletzt wurden, aber einen Angriff auf die Eltern erlebt haben.

Selten melden sich die Opfer bei der Beratungsstelle, sondern Luckschus und ihre KollegInnen werden über Medienberichte, soziale Plattformen oder durch Hinweise dritter auf die rechten Übergriffe aufmerksam. In den ersten Monaten 2019 nahmen die gemeldeten Taten zu. Stoltmann befürchtet: „Wenn das so weitergeht, gibt es einen Höchststand.“

http://www.taz.de/!5583580/

Weniger rechte und rassistische Angriffe

Rechte, rassistische und antisemitische Angriffe erfasst eine Beratungsstelle seit 2017 systematisch in Schleswig-Holstein. Deren Zahl ging 2018 zurück. Für die Berater ist das aus einem Grund aber kein Anlass für Entwarnung.

Das Zentrum für Betroffene rechter Angriffe (Zebra) hat 2018 in Schleswig-Holstein 51 rechte, rassistische und antisemitische Gewalttaten registriert. Von denen waren 69 Menschen betroffen, wie Berater Kai Stoltmann am Donnerstag bei der Vorstellung der Jahresbilanz sagte. Das entsprach einem Rückgang der Vorfälle.

2017 hatte Zebra 62 Vorfälle mit insgesamt 73 Opfern registriert.

„Angesichts unserer aktuellen Zahlen besteht kein Grund zur Entwarnung“, sagte Projektleiterin Lisa Luckschus. „Gerade Angriffe wie Bedrohungen oder einfache Sachbeschädigungen, die wir in unserem Monitoring nicht erfassen, waren vermehrt Grund, unser Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.“

Anteil rassistischer Gewalttaten gestiegen

Laut Stoltmann machen Körperverletzungen den Schwerpunkt rechter Gewalt im Norden aus. Gleichzeitig habe der Anteil rassistischer Gewalttaten zugenommen und mache mittlerweile einen Anteil von 61 Prozent aus. Schwerpunkte der von dem Netzwerk registrierten Fälle waren Kiel (9 Fälle), Lübeck und der Kreis Pinneberg (jeweils 7). Rechte Angriffe seien kein rein ostdeutsches Problem.

Seit Anfang 2017 erfasst die Initiative systematisch solche Vorfälle im Norden. Die Berater gehen von einem großen Dunkelfeld aus. „Uns geht es darum, die Spitze des Eisbergs zu erfassen“, sagte Luckschus. Im vierten Quartal des vergangenen Jahres erfassten sie und ihre Kollegin allein 18 Fälle. Setze sich dieser Trend fort, sei für das laufende Jahr mit einem neuen Höchstwert zu rechnen.

https://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Statistik-Weniger-rechte-und-rassistische-Angriffe-in-Schleswig-Holstein

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