Aktuelles 2

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

21.12.2023
Pressemitteilung ZEBRA e.V.

Urteilsverkündung zur rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg

Nach über drei Jahren kam es heute zur Urteilsverkündung im Fall der rechten und rassistischen Autoattacke von Henstedt-Ulzburg. Am 17. Oktober 2020 fuhr ein 19-Jähriger, der zum damaligen Zeitpunkt Mitglied in der AfD war, am Rande einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AfD mit einem Pick-Up in Antifaschist*innen und verletzte vier von ihnen teilweise schwer. Von einer Parkbucht aus steuerte Melvin S. das schwere Gefährt auf den Bürgersteig und fuhr gezielt in die Demonstrierenden. Der Angriff wurde von der Polizei in einer ersten Pressemitteilung noch als Verkehrsunfall verharmlost. Nachdem sich Betroffene öffentlich zu Wort gemeldet hatten, wurden die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Seit Juli wurde der Fall vor dem Landgericht Kiel wegen versuchtem Totschlag verhandelt.

Heute wurde der Angeklagte Melvin S. wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem muss er Schmerzensgeld an alle Betroffenen zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass die Tat „kein rechter Angriff aus Hass oder Wut auf den politischen Gegner“ gewesen sei, sondern der Tatentschluss aus einer Notwehrhandlung heraus entstanden sei, da ein Begleiter des Täters von einer unbekannten Person geschlagen worden sei. Die Fahrt mit dem Auto auf dem Bürgersteig sei dafür allerdings das falsche Mittel gewesen. Dabei habe S. zunächst zwei Betroffene mit dem Auto getroffen, sei dann ohne zu bremsen weitergefahren und hätte dann eine weitere Betroffene getroffen. Ein vierter Betroffener habe sich nur durch einen Sprung retten können.

Spätestens, als der Täter nach dem ersten Aufprall ohne zu bremsen weiter auf dem Bürgersteig fuhr, in Kombination mit den vorherigen Aussagen des Täters über seinen Hass auf Linke, ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Kammer meiner Meinung nach unzureichend bewertet hat“, erklärte Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage, in Bezug auf den Tatvorwurf und die mögliche Tatmotivation. Dass die besondere Brutalität nicht in die Bewertung der Tat als rechter Angriff einfloss, ist aus Sicht von ZEBRA ebenfalls zu kritisieren.

Das Gericht hat zwar u.a. anhand der AfD-Mitgliedschaft des Täters ein zum Tatzeitpunkt rechtes Weltbild festgestellt, ein mögliches rechtes Tatmotiv, das sich strafverschärfend ausgewirkt hätte, sah das Gericht nicht als vollends bewiesen an. Dabei hatte sich der Täter neben seiner Parteimitgliedschaft bereits vor der Tat in einem Chat über seinen Hass gegen Linke ausgelassen.

Zudem führten Melvin S. und seine Begleiter Aufkleber mit rechten Inhalten und eine Flasche sogenannter „Reichsbrause“ mit sich, die im Onlineshop des bundesweit bekannten Neonazis Tommy Frenck zu erwerben ist, und lies sich am Rande der antifaschistischen Kundgebung damit fotografieren. Auf seinem Handy fanden sich rassistische, NS-verherrlichende und antisemitische Inhalte wie Fotos in Uniform oder Hakenkreuzdarstellungen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Belege für die extrem rechte Ideologie des Täters zeigen sich die Schwierigkeiten in der Anwendung des §46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches. „Was muss noch erwiesen sein, damit sich die politische Dimension mit §46 auch im Kontext Strafzumessung ausdrücken kann?“, kritisiert Felix Fischer, Berater bei ZEBRA.

Auf die vom Täter und seinen Begleitern behauptete Notwehrsituation ging das Gericht insoweit ein, dass es eine Situation gegeben habe, die den Täter veranlasst habe mit dem Auto loszufahren. Zu dieser Strategie hatte Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der einen der Betroffenen in der Nebenklage vertrat, schon in seinem Plädoyer gesagt: „Der Angeklagte und seine Begleiter haben von Anfang an versucht, die bewährte Taktik des ‚wir wurden angegriffen‘ zu spielen.“ Ein Phänomen, dass bei rechten Angriffen immer wieder zu beobachten ist. Unter dem Vorwand einer stetigen, vermeintlichen Bedrohung von Antifaschist*innen oder einer imaginierten „Überfremdung“ sind Rechte dauerhaft in einer Situation, in der sie ihre Gewaltanwendung als vermeintliche Notwehrhandlungen begründen. Die „obsessive Beschäftigung“ mit der phantasierten Bedrohung durch den politischen Feind sei auch ein Beleg für einen Tötungsvorsatz beim Angeklagten, erklärte auch Rechtsanwalt Björn Elberling bereits in seinem Plädoyer: „Wer sein Volk gegen das Aussterben verteidigt, wer dabei gegen Gegner kämpft,[…] der schafft es dann auch, sich über eine Hemmschwelle hinwegzusetzen“.

Mit dem heutigen Urteil ist zwar die juristische Aufarbeitung der Autoattacke möglicherweise vorerst beendet, die physischen und psychischen Folgen für die Betroffenen wirken aber weiter. „Der Angriff mit dem Pick-Up kam aus dem Nichts. Er riss mich hinein in ein schmerzdominiertes Leben, von denen der Schmerz mittlerweile meinen Tagesablauf bestimmt und nicht mehr das Schöne“, erklärte einer der Betroffenen. Der rechte Angriff von Henstedt-Ulzburg, der durchaus hätte tödlich enden können, stellte für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in ihr Leben dar. Teilweise bestehen bis heute Einschränkungen im alltäglichen Leben und noch ist unklar, ob die vorhandenen psychischen, physischen und materiellen Folgen entschädigt werden. Der Kampf der Betroffenen um Gerechtigkeit und Bewältigung ist daher noch lange nicht vorbei. „Ich habe gekämpft und ich habe überlebt. Der Prozess endet heute, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen“ eine Betroffene dazu.

Der Angriff von Henstedt-Ulzburg hat gezeigt, dass die jahrelange Hetze extrem rechter Akteur*innen (innerhalb der AfD) gegen Antifaschist*innen und von Rassismus betroffene Personen nicht ohne Wirkung bleibt und sich potentielle Täter*innen zu Angriffen berufen fühlen, die tödlich enden können. Die AfD versucht ihre eigene Rolle in der Autoattacke bis heute kleinzureden. Doch nicht nur war der Täter zum Tatzeitpunkt Mitglied der Partei, kurz nach der Tat traf er sich mit dem damaligen Kreisparteivorsitzenden Julian Flak, der ihm einen Austritt aus der AfD nahelegte, um Schaden von der Partei abzuwenden. Gleichzeitig versuchte Flak sich in Täter-Opfer-Umkehr und verteilte kurz nach der Tat in Henstedt-Ulzburg Flyer, die ein Verbot „der Antifa“ forderten. Vor dem Hintergrund, dass sich die „Junge Alternative“ in Schleswig-Holstein in letzter Zeit damit brüstet Kampfsporttrainings mit offen faschistischen Gruppen durchzuführen, bleibt die Gefahr von weiteren Angriffen auf alle Menschen, die nicht in ein rechtes Weltbild passen, bestehen.

Damit Betroffene solcher Angriffe mit den Folgen nicht alleine bleiben, braucht es solidarische Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Arbeit des Bündnisses „Tatort Henstedt-Ulzburg“, das den kompletten Prozess begleitet, mit unzähligen Kundgebungen auf die politische Dimension der Tat hingewiesen hat und den Betroffenen Raum bot ihre Perspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Felix Fischer erklärte dazu: „Die solidarische Prozessbegleitung und die Bemühungen, das Thema in der Öffentlichkeit zu halten, sind von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Wir danken allen Unterstützer*innen und den engagierten Nebenklagevertreter*innen für ihren Einsatz.

Die Pressemitteilung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ bzw. des BAFzA sowie des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landesdemokratiezentrums dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der oder die Autor:in bzw. tragen die Autor:innen die Verantwortung.

Tipps gegen rechte Netz-Attacken

Drei Opfer-Beratungsstellen gegen rechte Gewalt haben ihr Knowhow und den Erfahrungsschatz ihrer Alltagsarbeit gebündelt und einen Reader mit nützlichen Tipps gegen digitale Angriffe von rechts aufgelegt.

Die Broschüre von „Support“ e.V. (RAA Sachsen), „Zebra“ e.V. (Schleswig-Holstein) und „Opferperspektive“ (Brandenburg) umfasst 16 Seiten und trägt den Namen „Rechte Angriffe im Netz“. Darin werden Fallbeispiele zusammengetragen und verschiedene Handlungsempfehlungen aufgezeigt. Wichtig ist den Herausgeber*innen die Botschaft, dass Opfer kein Einzeldasein fristen, sondern dass es sich um ein leider weit verbreitetes Phänomen handelt, dem Betroffene sich nicht schutzlos ergeben müssen, sondern sich wehren können.

Melderegistersperre als „Erste Hilfe“

Und eine reale Gefahr hat nicht selten ihre Vorgeschichte mit Netz-Veröffentlichungen, was bis hin zu sogenannten Feindeslisten geht. Ob Shitstorm, Beleidigung, Bedrohung, Diffamierung – ob antisemitisch, rassistisch, homo- frauen- oder transfeindlich: All das sorgt für ein Klima der Einschüchterung und Angst. Neben den gezielt attackierten Opfern sind nicht selten Familie, Freundeskreis, Kolleginnen und Nachbarinnen ebenso von der psychischen wie physischen Drohkulisse betroffen.

Die Broschüre nennt konkrete Hinweise, wie die eigene Privatsphäre besser geschützt werden kann, verweist aber auch auf juristische Optionen. So kann die Einrichtung einer Melderegistersperre beim Einwohnermeldeamt bereits ein erster Schritt sein. Wichtig ist vor allem die Dokumentation von Vorfällen wie zum Beispiel das Anfertigen von Screenshots, die als Beweissicherung helfen. Und für die Beratungsstellen gilt: Betroffenen wird Begleitung und Hilfestellung zugesagt.

Corona befeuerte Netz-Bedrohungen

Den Herausgeber*innen ist bewusst, dass gerade bei rechten Netz-Angriffen von einem hohen Dunkelfeld auszugehen ist. Judith Porath, Geschäftsführerin von „Opferperspektive“, sagte bei der Vorstellung der Broschüre, dass insbesondere im digitalen Raum rechte Angriffe seit Beginn der Corona-Pandemie noch einmal eine neue Dimension angenommen hätten.

bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/tipps-gegen-rechte-netz-attacken

Die Perspektive der Betroffenen: Ein Interview mit ZEBRA e.V.

Hanau, Halle und Walter Lübcke sind nur einige Beispiele der zahlreichen rechtsextremen Anschläge, die in den letzten Jahren geschehen sind. In Schleswig-Holstein sind im Jahr 2020 79 rechte, rassistische und antisemitische Angriffe von ZEBRA verzeichnet worden. Trotz der Pandemie ist dies ein Anstieg zum Vorjahr. Seit 2015 befinden sich die Zahlen rechter Gewalttaten auf einem konstant hohen Niveau. Immer noch stehen nach solchen Vorfällen die Täter:innen, ihre Biografien und politischen Ansichten in öffentlichen Debatten im Vordergrund. Dagegen legen einige Vereine bewusst den Fokus auf die Perspektive der Betroffenen. 

Dazu zählt auch ZEBRA e.V., das Zentrum für Betroffene rechter Angriffe. ZEBRA ist eine unabhängige Beratungsstelle, die Betroffene, Angehörige und Zeug:innen von rassistischen, antisemitischen und anderen rechten Gewalttaten in Schleswig-Holstein landesweit unterstützt. Gegründet wurde der Verein 2014 und wird aus Mitteln des Bundesprogramms Demokratie leben und Landesmitteln finanziert. Im Interview sprechen wir mit Helena Hofmann von ZEBRA über ihre Arbeit, rechte Gewalt in Schleswig-Holstein und Möglichkeiten, sich mit Betroffenen zu solidarisieren. 

Wir sprechen hiermit eine Triggerwarnung aus: Im folgenden Artikel werden Gewalt und rechte Straftaten thematisiert. 

DER ALBRECHT: Was genau fällt unter rechte Angriffe? 

Helena Hofmann: Das kann unterschiedlich aussehen. Gemeinsam ist rechten Angriffen, dass in ihnen gesellschaftliche Macht- und Ausgrenzungsverhältnisse zum Ausdruck kommen und sie sich gegen bestimmte gesellschaftliche Gruppen richten. Diese Gruppen können Migrant:innen, People of Color oder Jüd:innen sein. Außerdem sogenannte politische Gegner:innen von Rechten wie linke Gruppen oder Lokalpolitiker:innen, die sich gegen Rechts engagieren und Journalist:innen, die über entsprechende Themen berichten und sich aktiv positionieren. Rechte Gewalt richtet sich aber auch gegen Wohnungslose, Menschen mit Behinderung und Menschen der LGBTI-Community.  
Hierbei ist wichtig, dass die Übergriffe immer aufgrund der Zuschreibungen der Täter:innen geschehen, nicht aufgrund tatsächlicher Merkmale oder einer Selbstzuordnung der betroffenen Menschen zu diesen Gruppen. Rechte Angriffe müssen sich nicht zwingend in physischer Gewalt ausdrücken. Körperverletzungen, Tötungsdelikte oder entsprechende Versuche sind nur ein Bereich. Zusätzlich können es zum Beispiel Brandstiftungen, massive gezielte Sachbeschädigungen, Bedrohungen oder Nötigungen sein. Gerade Bedrohungen finden auch im digitalen Raum statt. 

Wie viele Mitarbeitende hat ZEBRA und aus welchen Bereichen kommen diese? 

Aktuell arbeiten bei ZEBRA fünf Berater:innen für das gesamte Gebiet Schleswig-Holstein. Wir sind ein multiprofessionelles Team aus Sozialarbeiter:innen, Pädagog:innen und Sozialwissenschaftler:innen und bringen alle unterschiedliche Vorerfahrungen und Perspektiven auf die Thematik mit. So können wir uns gut ergänzen. 

Was ist das Ziel von ZEBRA? 

Auf einer individuellen Ebene ist unser Ziel, Betroffene rechter Angriffe in Krisensituationen zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, ihre Handlungsräume zu erweitern. Dazu kommt, dass wir Betroffene bei der Selbstartikulation unterstützen möchten, um dadurch einen Solidarisierungsprozess in der Gesellschaft anzustoßen. Es kommt immer wieder vor, dass Betroffene mit dem, was ihnen passiert ist, an die Öffentlichkeit gehen wollen oder Forderungen haben. Auf einer gesamtgesellschaftlichen Ebene ist es unser Ziel, dass alle Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen erhalten. 

Welche Unterstützung bietet ihr Betroffenen und wie können diese sich an euch wenden? 

Die Unterstützung ist immer abhängig vom Einzelfall. Wir stehen bei unserer Arbeit immer an der Seite der Betroffenen. Ihre Bedürfnisse und Perspektiven stehen für uns bei allem, was wir tun, im Mittelpunkt. Allgemein bieten wir eine psychosoziale Beratung an. Das heißt, wir unterstützen bei der Bewältigung der psychischen und emotionalen Angriffsfolgen. Wir informieren zudem über juristische und finanzielle Möglichkeiten, wie eine Anzeige zu stellen oder über Entschädigungszahlungen. Auch bei der Suche nach Psychotherapeut:innen, Dolmetscher:innen oder Anwält:innen helfen wir weiter. Bei Bedarf begleiten wir Betroffene zu Behörden, wie zur Polizei oder zu Gerichtsverfahren. Unser Angebot ist grundsätzlich kostenlos, sowohl die Beratung als auch die Begleitung sind auf Wunsch auch anonym möglich.  

Am besten sind wir telefonisch oder per Mail an info@zebraev.de erreichbar. Wir bieten außerdem alle vierzehn Tage eine offene Sprechstunde an der CAU an. Aktuell ist diese jeden zweiten und vierten Montag im Monat, jeweils von 14 bis 16 Uhr. Normalerweise sitzen wir im Büro des AStAs und man könnte einfach vorbeikommen. Das ist aktuell durch Corona leider nicht möglich. Im Moment bieten wir daher diese Beratungen digital in Form von Videokonferenzen an.  

Wie hat sich eure Arbeit durch die Corona-Pandemie verändert? 

Es beeinflusst unsere Arbeit sehr, dass die Gespräche auf digitale Kommunikation umgestellt werden mussten. Wir haben zudem festgestellt, dass insbesondere Geflüchtete, die sich an uns wenden, durch Corona ein besonders hohes zusätzliches Maß an Isolation erleben. Das erschwert die Verarbeitung von Tatfolgen und die Bewältigung der Erlebnisse. Für uns ist es durch die aktuelle Situation außerdem deutlich schwieriger geworden, Begleitung zu Gerichtsverfahren oder Arztterminen anzubieten. 

Wie können sich Zeug:innen rechter Angriffe verhalten, um den Betroffenen zu helfen?   

Das ist sehr situationsabhängig. Es kann hilfreich sein, Aufmerksamkeit zu erregen und gegebenenfalls auch die Polizei zu rufen. Je nach Situation können Zeug:innen eingreifen, aber immer ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen. Was Zeug:innen auf jeden Fall tun können, ist, Betroffene im Nachhinein anzusprechen, sicher zu gehen, dass sie nicht alleine sind und Unterstützung und Solidarität zeigen. Außerdem können sie natürlich über Unterstützungsmöglichkeiten von spezialisierten Beratungsstellen wie uns informieren. Generell hilft es uns, wenn möglichst viele Menschen von ZEBRA wissen, damit Betroffene durch ihr direktes soziales Umfeld über uns informiert werden und wir sie so mit unserem Angebot noch besser erreichen können. 

Kann im Land Schleswig-Holstein noch mehr getan werden, um Betroffene besser zu schützen und zu unterstützen?  

Ein Teil unseres Tätigkeitsfeldes besteht in einem systematischen und unabhängigen Monitoring von rechten Angriffen in Schleswig-Holstein. Das machen wir seit Anfang des Jahres 2017. Im Vergleich zwischen den von uns dokumentierten und den polizeilich erfassten Zahlen wird immer wieder deutlich, dass die Polizei nach wie vor nicht alle rechts motivierten Taten als solche erkennt. Da sehen wir Verbesserungsbedarf. Das könnte zum Beispiel geschehen, indem Fortbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu rechter Gewalt in die Polizeiausbildung integriert würden. Darüber hinaus fordern wir ein Bleiberecht für Betroffene von rassistischen Angriffen. Auch in Schleswig-Holstein werden immer wieder Geflüchtete angegriffen. Im Beratungskontext erleben wir dann, dass die unsichere Bleibeperspektive es sehr schwierig macht, die Tatfolgen und das Erlebte zu verarbeiten. Aus dieser Sicht wäre es dringend erforderlich, ein Bleiberecht umzusetzen. Zusätzlich wäre dies ein klares Zeichen dafür, dass in Schleswig-Holstein rechte Gewalttaten nicht geduldet werden. 

Plant ihr bestimmte Vorträge oder Veranstaltungen für die nähere Zukunft? 

Wir bieten regelmäßig Veranstaltungen an der CAU an, bei denen wir eng mit dem AStA und mit Hochschulgruppen der Uni kooperieren. Dabei decken wir verschiedene Schwerpunkte rund um das Thema rechte Gewalt ab. Auch in diesem und im kommenden Semester wird es wieder Veranstaltungen von uns geben. Diese sind noch in Planung, aber auf unseren Social Media Kanälen, insbesondere über Twitter und Instagram, informieren wir darüber. Dort kann man sich gerne auf dem Laufenden halten. 

Vielen Dank für das Gespräch! 

http://www.der-albrecht.net/die-perspektive-der-betroffenen

Diskussion zu rechter Gewalt

Was ist rechte Gewalt? Gegen wen richtet sie sich? Gibt es rechte Gewalt auch auf dem Campus?

Diese und viele weitere Fragen diskutieren Annika und Corni mit Kai Stoltmann, Berater beim Zentrum für Betroffene rechter Angriffe, Eddi Steinfeldt-Mehrtens, Beauftragte_r für Diversität an der CAU und Keniya Kilicikan von der Hochschulgruppe EmBIPoC.

Außerdem schauen wir auf das aktuelle Monitoring zu rechten Angriffen in Schleswig-Holstein, das das Zentrum für Betroffene rechter Angriffe am 19. April 2021 veröffentlichte.

www.campusradiokiel.de/diskussion-zu-rechter-gewalt

Monitoring 2021: Kein Rückgang rechter Gewalt in Schleswig-Holstein

Rechte Gewalttaten bleiben im Bundesland auf einem konstant hohen Niveau, stellt das Zentrum für Betroffene rechter Angriffe (ZEBRA) im Monitoring-Bericht für 2021 fest. Die Hemmschwelle rechtsmotivierter Täter:innen sei zudem niedrigschwellig, auch gegenüber Kindern. Und die Zahlen zeigen: rechte Gewalt ist nicht bloß ein „ostdeutsches Phänomen“.

Die Zahlen sind kein Grund zur Freude: Am gestrigen Nachmittag, 28. April 2022, stellte das Zentrum für Betroffene rechter Angriffe (ZEBRA) die Ergebnisse ihres landesweiten Monitorings „Rechter Gewalttaten in Schleswig-Holstein“ für das Jahr 2021 vor. Rechte Gewalttaten bleiben auf einem konstant hohen Niveau, auch die Verteilung der Tatmotive bleibt etwa gleich. 

Insgesamt wurden 77 Tatbestände gezählt, darunter 72 Prozent Körperverletzung, 19 Prozent massive Sachbeschädigung und sechs Prozent Nötigung oder Bedrohung. Insgesamt sind 148 Menschen von rechten Gewalttaten betroffen. Die Tatmotivation wird in dem Monitoring von ZEBRA in Rassismus, Antisemitismus und „Politische Gegner:innen“ aufgeteilt. Rassismus bleibt wie auch in den vergangenen Jahren das größte Tatmotiv mit einer Mehrheit von 61 Prozent der Fälle. Antisemitismus bildete bei vier Prozent und die Einordnung als „Politische Gegner:innen“ bei 35 Prozent der erfassten Fälle das Tatmotiv. 

Die Mehrheit der Betroffenen, 64 Prozent, sind männlich. Weibliche Betroffene machen 29 Prozent aus, die restlichen sieben Prozent bleiben unbekannt. Bei 31 Prozent der betroffenen Personen handelt es sich um Kinder (bis 13 Jahre) oder Jugendliche (bis 18 Jahre). ZEBRA-Projektleiterin Annika Vajen betont bezüglich Angriffen auf Kinder und Jugendliche die niedrige Hemmschwelle von rechten Täter:innen. So ereignete sich beispielsweise im Juli 2021 in Lübeck ein rassistisch motivierter Angriff zweier organisierter Neonazis auf eine Familie. Mehrere Familienmitglieder, darunter auch Kinder, wurden von den Angreifenden durch den Einsatz von Pfefferspray verletzt. 

Im Vergleich zu den Vorjahren bleiben die erfassten Gewalttaten in Schleswig-Holstein nicht nur auf einem konstant hohen Niveau (2020: 79 Taten, 153 Betroffene, 2019: 57 Taten, 113 Betroffene), sondern zeigen sich auf flächendeckend im gesamten Bundesland. Zwar können vereinzelte Schwerpunkte in städtischen Ballungsräumen wie Kiel, Lübeck, Neumünster, Flensburg und im Landkreis Segeberg festgestellt werden, doch es wurde in jedem Landkreis mindestens ein Vorfall registriert. Das vermehrte Vorkommen von rechten Gewalttaten Ballungsgebieten wird vom ZEBRA mit der erhöhten Dichte von Verletzungspartner:innen und passenden Multiplikatoren erklärt. 

In Bezug auf die erhobenen Zahlen vor der Corona-Pandemie stellt das Monitoring von ZEBRA einen Anstieg der Gewalttaten im Wohnumfeld und im Umfeld von Demonstrationen fest. Im ersten und vierten Quartal des Jahres 2021 wurde eine doppelte Menge von Gewalttaten im Kontext von Demonstrationsgeschehen gegenüber vor-pandemischen Zahlen festgestellt. Welche Demonstrationen konkret betroffen waren, kann ZEBRA nicht angeben, dennoch räumte die Sprecherin ein, dass in diesen Zeiträumen vermehrt Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen stattgefunden haben. Diesen pandemiebedingten Anstiegen gegenüber sank die Anzahl rechter Gewalttaten am Arbeitsplatz, in Räumen politischer Organisation und öffentlich zugänglichen Räumen. 

Es handle sich im Vergleich mit ostdeutschen Bundesländern, wo ein ähnliches Monitoring durchgeführt wird, um niedrige Zahlen, dennoch zeigen die Ergebnisse deutlich, dass „rechte Gewalt kein ostdeutsches Phänomen ist, sondern in der gesamten Bundesrepublik verankert ist“, unterstreicht Vajen. Darüber hinaus seien die erfassten Vorfälle lediglich die „Spitze des Eisbergs“, denn man müsse weiterhin von einem großen Dunkelfeld in Schleswig-Holstein ausgehen. 

Das seit 2017 durchgeführte Monitoring von ZEBRA liegt den Kriterien des „Verband der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt“ (VBRG) zugrunde. Die kontinuierliche Sichtung und Dokumentation der Vorfälle in Schleswig-Holstein findet auf der Basis von Quellen wie Zeitungsberichten, Meldungen in den sozialen Medien, Pressemitteilungen von Ermittlungsbehörden und Hinweisen von Betroffenen oder Communitys statt. Erfasste Meldungen werden von ZEBRA recherchiert, weitere Quellen befragt und die Plausibilität der Einordnung so geprüft. 

Die Statistik von ZEBRA wird zwar mit den Daten des LKAs abgeglichen, doch beim Vergleich der aktuellen Zahlen ergibt sich eine relativ große Differenz. Aus Angaben zu kleinen Anfragen von Landtagsabgeordneten zählt das LKA aktuell lediglich 37 Fälle rechter Gewalttaten. Es sei hierbei zwar erfahrungsgemäß nicht ausgeschlossen, dass diese Zahl noch steigt, doch die Differenz lässt sich dennoch damit zu erklären, dass nicht alle Vorfälle tatsächlich bei der Polizei angezeigt werden. Oftmals bestünden „viele Hemmschwellen für Betroffene“, erklärt Vajen. Vielfältige Gründe, wie beispielsweise schlechte Erfahrungen mit der Polizei oder die Angst vor Rache von Täter:innen verhindern oftmals eine Anzeige. Darüber hinaus stellt ZEBRA die Wahrnehmung der Betroffenen ins Zentrum ihrer Bewertung der Vorfälle: „Die Anerkennung einer politisch rechten Tatmotivation kann für die Betroffenen zentral für die Verarbeitung der Tat sein. Und nur wenn die Gesellschaft die politische Dimension solcher Taten anerkennt, kann sie sich auch mit den Betroffenen solidarisch zeigen“, betont Annika Vajen.

https://www.belltower.news/monitoring-2021-kein-rueckgang-rechter-gewalt-in-schleswig-holstein-130581/

Schleswig-Holstein – Gewalt von rechts trifft auch Kinder

Laut einer neuen Erhebung sei im vergangenen Jahr jedes fünfte Opfer rechter Gewalt in Schleswig-Holstein minderjährig gewesen.

Laut einer neuen Erhebung sei im vergangenen Jahr jedes fünfte Opfer rechter Gewalt in Schleswig-Holstein minderjährig gewesen. Das Zentrum für Betroffene rechter Angriffe (ZEBRA) hat in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr 77 rechte, rassistische und antisemitische Gewalttaten registriert. Davon seien 148 Menschen betroffen gewesen, hieß es in einer Internet-Veröffentlichung des Vereins am Donnerstag. Im Jahr zuvor waren 79 solcher Gewalttaten erfasst worden. 

In die Statistik gehen den Angaben zufolge Körperverletzungen, massive Sachbeschädigungen und andere Gewalttaten mit erheblichen Folgen ein, denen eine politisch rechte, rassistische oder antisemitische Motivation zugrunde liegt. 2021 seien auch 31 Kinder und Jugendliche von rechten Gewalttaten betroffen gewesen. 

„Die Ergebnisse des Monitorings sind erschreckend“, kommentierte Grünen-Landtagsfraktionsvize Lasse Petersdotter. Die Zahl rechter Gewalttaten bleibe auf einem konstant hohen Niveau. „Wir müssen den Kampf gegen Rechtsextremismus noch stärker und entschiedener führen.“ Die jüngsten Erkenntnisse des Verfassungsschutzes über Unterwanderung von Corona-Protesten durch Rechtsextremisten machten deutlich, „dass Rechtsextremismus nicht nur Springerstiefel und Glatze bedeutet, sondern mitten in unserer Gesellschaft existiert“.

Gewalt von rechts außen bleibe eine reale Gefahr für Demokraten, Migranten und Angehörige von Minderheiten jeder Art, meinte der SPD-Landtagsabgeordnete Tobias von Pein. Die Dunkelziffer bei Gewalttaten sei sehr hoch, Enthemmung nehme zu. „Auch viele Kinder und Jugendliche wurden aufgrund rassistischer Zuschreibungen angegriffen, weil sie die „falsche“ Hautfarbe hatten.“ Zwei Drittel der Übergriffe seien migrantenfeindlich und antisemitisch motiviert.

https://www.abendblatt.de/region/schleswig-holstein/article235200167/Schleswig-Holstein-Gewalt-von-rechts-trifft-auch-Kinder.html

Gewalt von rechts nimmt zu: Das Monitoring der Kieler Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt zeigt Abweichungen zu Polizei-Statistiken

Am Rand einer AfD-Veranstaltung fährt ein Wagen in die Gegendemonstration, vier Personen werden verletzt – einer der Vorfälle des Jahres 2020, die das Zentrum für Betroffene rechter Angriffe (Zebra) als rechts-motivierte Tat zählte. Die Jahresstatistik, die der Zebra-Berater Kai Stoltmann am Montag vorstellte, umfasste 79 rechte, rassistische und antisemitische Gewalttaten. 2019 hatte Zebra 57 Fälle gezählt, durch Nachmeldungen kamen 64 zusammen. Auch für 2020 rechnet Stoltmann mit Nachmeldungen. „Rechte Gewalt ist kein ostdeutsches Phänomen, sondern überall verankert“, sagte der Berater. […]

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