Erweiterte Qualitätsstandards für professionelle Beratung

Gemeinsam mit anderen Mitgliedern des VBRG hat ZEBRA die Qualitätsstandards für die Beratung von Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt überarbeitet.

Die erste Fassung liegt mittlerweile 10 Jahre zurück. In diesen 10 Jahren konnten die Beratungsstellen weitere Erfahrungen sammeln und die Arbeitsgrundlage professionalisieren und entsprechend anpassen. „Seit der Veröffentlichung der ersten Ausgabe haben die Beratungsstellen in Ost- und Westdeutschland Tausende Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sowie Angehörige, Freund*innen der Betroffenen und Zeug*innen solidarisch und professionell begleitet und unterstützt.“ (VBRG 2024: 3)

Insbesondere Schlüsselprozesse in der alltäglichen Arbeit wurden in diesem Zuge kontinuierlich erweitert: „Dieses Instrumentarium eignet sich, um die Auswirkungen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt auf ihren unterschiedlichen Ebenen jeweils sinnvoll zu adressieren.“ (VBRG 2024: 16) Der Kernarbeitsbereich der Beratung wurde um die Onlineberatung ergänzt – mit dem Ziel den individuellen Bedarfen der Betroffenen möglichst niedrigschwellig zu begegnen. Auch die Standards für spezielle Beratungskontexte, wie z.B. die Beratung nach Tötungsdelikten und rechtsterroristischen Attentaten und Anschlägen, wurden weiter ausgeführt.

Für die Beratungsnehmenden dienen diese Standards auch dazu, dass sie die Arbeit der Beratungsstellen nachvollziehen können. Dies schafft Sicherheit auf beiden Seiten: Die Berater*innen haben Richtlinien, die sie nach außen hin vertreten und den Betroffenen ist klar, was sie bei einer Beratung einfordern und erwarten können. „Dabei sind die beschriebenen Standards als handlungsleitend zu verstehen: Alle Beratungsstellen sind verpflichtet, sich für eine Umsetzung dieser Qualitätsstandards einzusetzen. Eine adäquate, kontinuierliche Finanzierung statt der andauernden projekthaften Förderung ist im Einklang mit der EU-Opferschutzrichtlinie die notwendige Voraussetzung für die Arbeit der Opferberatungsstellen. Dazu gehört, dass die staatlichen Geldgeber in Anbetracht der anhaltenden Zuspitzung von rechten, rassistischen und antisemitischen Diskursen und Realitäten entsprechende finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen, sodass allen fachspezifischen Gewaltopferberatungsstellen die Umsetzung der Qualitätsstandards – auch unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Evaluation des Deutschen Jugendinstituts – langfristig möglich ist.“ (VBRG 2024: 4).

Die Qualitätsstandards sind sowohl auf der Seite des VBRG (https://verband-brg.de/) als auch unter Materialien auf dieser Website zu finden.